Das bringt das neue Heizungsgesetz mit sich

Die deutsche Bundesregierung hat die Fördergelder für Wärmepumpen im Altbau seit dem 01.01.2024 geändert. Unsere Kunden erhalten derzeit Investitionszuschüsse von bis zu 70% von der KfW.

Fördergrenze

30.000 € Fördergrenze

  • bei der 1. Wohneinheit (WE)

+ 15.000 € je zusätzlicher Wohneinheit

  • Ab der 2. bis zur 6. WE

+ 8.000 € je zusätzlicher Wohneinheit

  • Ab der 7. WE

Fördergrenze

30.000 € Fördergrenze

  • bei der 1. Wohneinheit (WE)

+ 15.000 € je zusätzlicher Wohneinheit

  • Ab der 2. bis zur 6. WE

+ 8.000 € je zusätzlicher Wohneinheit

  • Ab der 7. WE

Fördermittelrechner

Zur genauen Berechnung stellen wir Ihnen unseren kostenfreien Förderrechner zur Verfügung. Sie können somit vor der Beantragung der Fördermittel Ihre individuelle Fördersumme berechnen lassen. Die Dateneingabe erfolgt anonym und es werden keine persönlichen Daten gespeichert. Gerne können wir Ihnen innerhalb eines Vor-Ort-Termins auch ein unverbindliches Angebot erstellen.

Weitere Infos zur Förderung finden Sie hier: www.kfw.de

Ihr Höcker Wärmepumpen Team

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Weitere Informationen

Dies ist eine unverbindliche und kostenlose Ermittlung Ihrer Förderhöhe der KfW nach BEG EM 21.12.2023 zur Verfügung gestellt durch die Höcker Wärmepumpen GmbH.

Bis hier her und weiter!

Wenn wir Sie von der Wärmepumpen-Technologie unserer Produkte begeistern konnten und gleichzeitig der Zuschuss nun berechnet ist, sind sie bereit für einen Vor-Ort-Termin mit einem unserer kompetenten Berater. Wir wünschen Ihnen weiterhin einen erfolgreichen Weg in unsere Wärmepumpenwelt.